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Wir geben dir 4 Tipps, die dir bei dem Verkauf deiner Immobilie weiterhelfen.

Die Fortsetzung unserer Tipps zum Immobilienverkauf

4 weitere Tipps zum Immobilienverkauf

Wir geben dir 4 Tipps, die dir bei dem Verkauf deiner Immobilie weiterhelfen.

Du hast unsere ersten 3 Tipps verpasst?

Kein Problem, hier kannst du unsere Tipps rund um Exposé, Anzeigenschaltung und Verkaufspreis nachlesen.

4. Immobilienbesichtigungen

Deine Anzeige ist nun veröffentlicht und du erhältst die ersten Anfragen dazu. Im nächsten Schritt möchten sich Interessenten vor Ort ein Bild von deiner Immobilie machen und diese besichtigen. Als Verkäufer möchtest du natürlich zeitaufwändige Besichtigungen, nicht solvente Interessenten sowie zähe Preisverhandlungen vermeiden. Dein Ziel ist es jedoch, einen guten Eindruck von deiner Immobilie zu vermitteln.

Dementsprechend solltest du vor den Besichtigungen deine Immobilie vorbereiten: Eine saubere und aufgeräumte Wohnung sorgt für den ersten guten Eindruck. Schaue dir im Voraus alle Räume genauer an und führe, wenn notwendig, kleine Schönheitsreparaturen wie beispielsweise das Entfernen von Kratzern im Parkett durch. Stelle die Vorteile deiner Immobilie in den Vordergrund, aber verschweige keine Baumängel. Im schlimmsten Fall kann das der Grund für den Widerruf eines Wohnungsverkaufs sein. Nennst du minimale Schwächen, die nicht aufgeführt werden müssten, kannst du dadurch beim Käufer Vertrauen aufbauen.

5. Preisverhandlung

Wie verhandelt man richtig? Als Verkäufer musst du dich nicht auf umfassende Preisverhandlungen einlassen. Du kannst dem Käufer jedoch mit kleinen Reparaturen entgegenkommen, wenn er dem Verkaufspreis nicht zustimmt: So kannst du beispielsweise anbieten, die Einbauküche zu entsorgen oder die Wohnung zu streichen.

6. Notartermin und Kaufvertrag

Der Notar besiegelt den Wohnungsverkauf. Hier gibt es noch Wichtiges zu beachten:

  • Kaufvertrag vorbereiten: Der Notar erstellt den Kaufvertrag, der anschließend von beiden Seiten geprüft und ggf. unterzeichnet wird.
  • Notartermin mit allen Beteiligten koordinieren: Dazu vereinbart der Käufer einen Termin bei dem Notar. Hintergrund ist, dass dieser die Kosten dafür tragen muss, sollte er kurzfristig abspringen. Generell übernimmt der Käufer für gewöhnlich die Notarkosten - dies kann jedoch verhandelt werden.
  • Vertragsunterzeichnung: Nach den Unterschriften zählt der Kaufvertrag erst als rechtskräftig. Der Käufer wird jedoch erst Wohnungseigentürmer bei vollständiger Kaufpreiszahlung und Umschreibung des Grundbuchauszugs durch den Notar.

7. Wohnungsübergabe

Im letzten Schritt steht jetzt noch die Schlüssel- und Dokumentenübergabe bevor:

  • Schlüsselübergabe: Mit Kaufpreis-Eingang können alle Schlüssel übergeben werden.
  • Dokumente: Hierbei werden dem neuen Eigentümer Versicherungsdokumente, Grundrisse, Bauzeichnungen und Ähnliches ausgehändigt.
  • Objektübergabe: Hier werden die Zählerstände zum Zeitpunkt der Übergabe (Wasser, Strom, Gas) festgehalten, um sie den zuständigen Versorgern bzw. der Stadt mitzuteilen.
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