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Gerne erstellen wir für dich eine Steuerbescheinigung. Diese kannst du persönlich in der Filiale, schriftlich, telefonisch oder per Nachricht aus dem
Online-Banking
beauftragen.
Die Erstellung der Steuerbescheinigung erfolgt wie jedes Jahr Mitte Februar. Für Kunden, die diesen Auftrag bereits bei uns hinterlegt haben, erfolgt eine automatische Erstellung. Je nach gewählter Versandart stellen wir dir die Steuerbescheinigung in deiner Postbox oder per Postversand zur Verfügung.
Als Sparer oder Anleger musst du auf deine Kapitaleinkünfte eine Abgeltungssteuer zahlen. Ohne Freistellungsauftrag sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, 25% deiner Zinserträge zzgl. Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt abzuführen. So kannst du den automatischen Steuerabzug zum Jahresende vermeiden: Erträge bis zur Höhe des Sparerfreibetrages können von der Abgeltungssteuer freigestellt werden. Als Sparer kann hierbei jeder über einen Freibetrag von 1.000 Euro jährlich verfügen. Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnerschaften stehen jedoch bei einer Zusammenveranlagung 2.000 Euro zu.
Möchtest du einen Freistellungauftrag neu erfassen oder ändern, so sende uns das Formular „Freistellungsauftrag“ bitte ausgefüllt und unterschrieben zu. Natürlich kannst du deinen Freistellungsauftrag auch in einer unserer Filialen erfassen lassen oder das Formular telefonisch bei uns anfordern.
Was solltest du bei einem Bankwechsel beachten? Ein Freistellungsauftrag bei dem bisherigen Kreditinstitut erlischt nicht automatisch. Kläre deshalb die Verteilung des Freistellungsauftrags zwischen deiner bisherigen und deiner neuen Bank ab.
Jetzt neu: Ab sofort kannst du deinen Freistellungsauftrag in deinem Online-Banking TEO Web einsehen und abändern. In der TEO App steht diese Funktion aktuell noch nicht zur Verfügung.
Nein. Als Geringverdiener erhältst du in der Regel auf Antrag eine Nicht-Veranlagungsbescheinigung von deinem
Finanzamt. Wenn du uns diese Bescheinigung vorlegst, wirst du nicht mit der Abgeltungssteuer belastet.
Ohne Nicht-Veranlagungsbescheinigung bleiben Kapitaleinkünfte bis zur Höhe des Freistellungsauftrags von der Abgeltungssteuer verschont. Es können maximal 1.000 Euro (Ledige) oder 2.000 Euro (Verheiratete) freigestellt werden.
Hier gilt die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet, dass während der Ansparphase die Erträge nicht zu versteuern sind. Eine Steuerpflicht entsteht dafür im Rentenalter aus den Leistungen dieser Verträge.
Du hast von der Steuererklärung Geld zurück bekommen, möchtest dieses anlegen, aber bist von der Vielzahl an Optionen überfordert? Wir geben dir Tipps und erklären dir die verschiedenen Anlagemöglichkeiten.
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