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Die Arbeitnehmersparzulage wird auf vermögenswirksame Leistungen (VL) gezahlt. Das sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für dich zusätzlich zum Arbeitslohn zum Beispiel in deinen Bausparvertrag einzahlt. Allerdings sind das freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers. Sollte dein Arbeitgeber weniger als 40 Euro vermögenswirksame Leistungen überweisen, kannst du den Betrag selber aufstocken, um die vollständige Förderung zu erhalten. Vermögenswirksame Leistungen erhalten Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Soldaten und Richter. Vom Staat kannst du als Lediger bis zu 43 Euro und als Verheirateter bis zu 86 Euro Förderung pro Jahr erhalten.
Bausparen ist eine spezielle Form des Sparens mit Anspruch auf ein zinsgünstiges und zinsfestes Bauspardarlehen zur Finanzierung des Erwerbs des Eigenheims, der Renovierung oder der Modernisierung von Wohneigentum. Bausparen wird vom Staat gleich zweifach gefördert. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man auf seine eigenen Einzahlungen die Wohnungsbauprämie (WoP) und auf die vermögenswirksamen Leistungen die Arbeitnehmersparzulage (ASZ) erhalten.
Die Bausparidee basiert auf der Erkenntnis, dass zur Finanzierung von Eigenheimen die vorhandenen Mittel des Bauherrn im Allgemeinen nicht ausreichen. Der Bausparvertrag bietet hierzu die Lösung. In der Gemeinschaft mit anderen Bausparern bespart der Vertragsinhaber zunächst seinen Bausparvertrag. Ist ein bestimmtes Mindestguthaben vorhanden und sind weitere Voraussetzungen erfüllt, erhält der Bausparer mit der Zuteilung des Vertrags das angesparte Bausparguthaben inkl. Zinsen und Prämien sowie das zinsgünstige und zinsfeste Bauspardarlehen.
Die Bewertungszahl legt fest, in welcher Reihenfolge die Sparer ihre Bausparmittel ausgezahlt bekommen. Sie errechnet sich aus:
Der Bausparer kann seine Bewertungszahl selbst beeinflussen, indem er z.B. am Anfang jedes Monats einzahlt. Denn durch die taggenaue Verzinsung wächst die Bewertungszahl bei regelmäßigem Sparen schneller, als wenn du erst am Jahresende einzahlst. Deine bereits erreichte Bewertungszahl wird dir im Jahreskontoauszug bekanntgegeben. Die Mindestbewertungszahl legt fest, ab welcher Bewertungszahl du dein Darlehen zugeteilt bekommst.
Einzahlungen über das Mindestsparguthaben (40% bzw. 50% der Bausparsumme) hinaus, werden durch einen Leistungsfaktor besonders belohnt. Dieser bewirkt ein schnelleres Anwachsen der Bewertungszahl und damit in der Regel eine Verkürzung der Sparzeit bis zur Zuteilung.
Die Abkürzung VL steht für vermögenswirksame Leistungen. Diese wurden 1961 mit dem Grundgedanken ins Leben gerufen, die Arbeitnehmer durch Leistungen der Arbeitgeber und des Staates am Wachstum des Volksvermögens teilhaben zu lassen. Heute werden pro Jahr 470 Euro für Alleinstehende (Verheiratete 2 x 470 Euro) vermögenswirksame Leistungen mit 9 % Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert.
VL können vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden und sind in der Regel tarifvertraglich festgelegt. Die VL müssen durch den Arbeitgeber auf einem bestimmten Konto angelegt werden. Das Bausparkonto ist eine gängige und risikolose Anlageform für vermögenswirksame Leistungen. Nicht alle Arbeitgeber bezahlen die VL in voller Höhe von monatlich 40 Euro. Zahlt der Arbeitgeber nur einen Teilbetrag, zum Beispiel 27 Euro, besteht jedoch die Möglichkeit, die Differenz zum vollen Betrag aus der eigenen Tasche aufzufüllen, um dennoch die volle Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 43 Euro vom Staat zu bekommen. Die Einkommensgrenzen für die staatliche Förderung von VL-Anlagen betragen für Alleinstehende 40.000 Euro und für Verheiratete 80.000 Euro. Ausschlaggebend ist das zu versteuernde Einkommen.
Die Anlage vermögenswirksamer Leistungen auf Bausparverträgen wird für maximal 470 Euro jährlich mit einer 9 %-igen Arbeitnehmersparzulage gefördert.
Die Wohnungsbauprämie ist eine finanzielle Förderung, die der Staat auf Einzahlungen auf einen Bausparvertrag gewährt. Bedingung ist, dass das Ersparte für Maßnahmen rund ums Bauen und Wohnen eingesetzt wird. Sie fördert Einzahlungen von max. 700 Euro für Ledige (70 Euro Prämie) und max. 1400 Euro für Verheiratete (140 Euro) pro Jahr. Einkommensgrenzen müssen für den Erhalt beachtet werden. Die Beantragung der Wohnungsbauprämie erfolgt jährlich.
Der Begriff "Zuteilung" bedeutet, dass dein Bausparvertrag alle Voraussetzungen erfüllt, die für die Auszahlung deines Guthabens und die Beantragung des Bauspardarlehens notwendig sind. Voraussetzungen für die Zuteilung:
Alle Bausparverträge, die diese Voraussetzungen erfüllen, werden nach der Höhe der Bewertungszahlen geordnet. Im Rahmen der verfügbaren Zuteilungsmittel werden dann die Bausparverträge von der höchsten Bewertungszahl abwärts zugeteilt, bis die vorhandenen Mittel aufgebraucht sind. Der letzte zugeteilte Vertrag hat die sogenannte "erforderliche Bewertungszahl", die Zielbewertungszahl. Bei der Zuteilung sind alle Bausparkassen streng an ihre Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge gebunden.
Grundsätzlich werden dir Bausparmittel nur ausgezahlt, wenn du sie zu diesem Zeitpunkt auch haben willst. Falls du das Geld gerade nicht brauchst, lass deinen Vertrag einfach wie bisher weiterlaufen, ohne dass dir Nachteile entstehen. Du kannst auch deinen Vertrag aufstocken, so dass du später mehr Geld zur Verfügung hast.
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