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Spiele mit Bedacht

Gewinnsparen: Spiele mit Bedacht.
Informationen zur Spielsucht – Prävention und Behandlungsmöglichkeiten.

Der Staatsvertrag zum Lotteriewesen verpflichtet uns, Informationen über Spielsucht, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten bereit zu halten. Das Gewinnsparen ist eine Lotterie, die bei allen Gewinnchancen auch Risiken beinhaltet. Auch hier kann übermäßiges und unkontrolliertes Spielen zu Abhängigkeit und Spielsucht führen.

Warnzeichen für die Spielsucht

  • Ständig steigende Spieleinsätze
  • Verschweigen von Verlusten
  • Spieleinsatz mit geliehenem oder illegal beschafftem Geld
  • Vernachlässigung von sozialen Kontakten, Beziehungen und Arbeitsplatz


Spielverbot für Minderjährige
Wir weisen darauf hin, dass die Teilnahme am Gewinnsparen für Minderjährige unzulässig ist.

Der rechtliche Rahmen
In Deutschland ist nach §§ 284 bis 286 des Strafgesetzbuches (StGB) das Veranstalten von Glücksspielen verboten und nur mit behördlicher Erlaubnis erlaubt. Der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (GlüStV) vom 1.1.2008 hat als Ziele: Die Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht, die Begrenzung des Glücksspielangebotes, den Jugend- und Spielerschutz, die Sicherstellung fairen Spiels und den Schutz vor Kriminalität.

Spielen mit Vernunft
Die Spielangebote in Deutschland sind vielfältig und sollen der Unterhaltung dienen. Allerdings ist bekannt, dass das Spielen um Geld zu einem ernsten Problem werden und durchaus zu einer Abhängigkeit führen kann. Derartige Probleme können sich ergeben, wenn der Spieleinsatz deutlich höher ausfällt, als man vorher festgelegt hat und zum Beispiel der Unterhalt für die Familie gefährdet wird. Gewinnsparen gehört zu den weniger suchtgefährdenden Lotterien, trotzdem ist es uns wichtig, auf Gefahren hinzuweisen und Tipps für verantwortungsvolles Spielen aufzuzeigen.

Spiele ohne Reue – diese Regeln helfen

  • Lege ein Spielkapital vorab fest, und erhöhe nicht nachträglich den festgesetzten Einsatz.
  • Spiele nicht, weil du unbedingt gewinnen musst.
  • Lege im Voraus fest, wie hoch der maximale Spielverlust sein darf.
  • Spiele nicht unter Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder in depressiver Stimmung.
  • Achte darauf, dass Spielen nur eine von mehreren Freizeitaktivitäten ist und bleibt.

Hier findest du Hilfe

Die Hotline Glücksspielsucht der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hilft Ihnen weiter.
0800 1372700 (kostenlos und anonym)

* Du wirst auf eine Seite außerhalb des Verantwortungsbereiches der Sparda-Bank weitergeleitet. Für den Inhalt der vermittelten Seite haftet nicht die Sparda-Bank, sondern der Herausgeber dieser Webseite.

Gewinn-Spar-Verein
Sparda-Bank Nürnberg e.V.

1. Kosten der Teilnahme
Vom monatlichen Preis in Höhe von 6 Euro je Gewinnsparlos (=Gewinnsparbeitrag) entfallen je Los auf den monatlichen Sparbeitrag 4,50 Euro und auf den monatlichen Lotteriebeitrag 1,50 Euro (= Losbeitrag).

2. Anzahl der Gewinne
Die Anzahl der Gewinne richtet sich nach der Anzahl der teilnehmenden Lose der Quartalsziehung. Den aktuellen Gewinnplan erhalten sie auf Nachfrage in unseren Standorten.

3. Veröffentlichung von Gewinnen
Die Gewinne werden jeweils einen Tag nach der Ziehung auf dieser Internetseite veröffentlicht.

4. Ausschüttungsquote
Von dem durch die Teilnehmer entrichteten Losbeitrag werden pro Auslosung mind. 55% in Form von Geld- und Sachgewinnen ausgeschüttet.

5. Gewinn- und Verlustwahrscheinlichkeiten
Der Verlust je Monat und Los ist auf die Höhe des Losbeitrages (1,50 €) begrenzt.
Die Gewinnwahrscheinlichkeiten auf einen unserer Geld- oder Sachhauptgewinne stehen regelmäßig im Kundenmagazin „sparda-aktuell“ oder erhalten sie auf Nachfrage in unseren Standorten.

6. Annahmeschluss und Ziehungstermine
An den Verlosungen nimmt jedes Los teil, für das bis zum 20. des Vormonats des nächsten Auslosungstermins ein Auftrag zum Loskauf bei der Sparda-Bank Nürnberg eG eingegangen ist. Die Ziehungstermine werden hier im Internet veröffentlicht.

7. Auslosung und Spielkapital
Zur Auslosung kommt das jeweils vorhandene Spielkapital. Dieses wird gebildet aus den Spielbeiträgen der Teilnehmer, das ist 1,50 € je Los, zuzüglich während eines Geschäftsjahres auf Gewinn-SparKonten des Mitglieds anfallenden Zinsen, abzüglich 16 2/3 % Lotteriesteuer, 25% Reinertrag sowie Aufwendungen für Sachmittel und Personal in angemessener Höhe kommen in Abzug.
In jedem Quartal finden öffentliche Auslosungen unter Aufsicht eines Notars statt. Die Auslosung erfolgt zu den jeweiligen Ziehungsterminen (Eine Übersicht finden Sie hier) mittels einer zertifizierten, elektronischen Zufallssoftware.

8. Auszahlung der Gewinne
Die Auszahlung der Gewinne erfolgt durch Gutschrift auf dem jeweiligen Kundenkonto in Vertretung des Gewinn-Spar-Vereins Sparda-Bank Nürnberg e.V. durch die Sparda-Bank Nürnberg eG. Sachpreisgewinne werden ausschließlich an den Losinhaber übergeben. Eine Barabgeltung von Sachpreisgewinnen ist ausgeschlossen.

9. Vereinsregisternummer
VR 506 Amtsgericht Nürnberg

10. Beschwerdestelle
Beschwerden zum Lotterievertrag können formlos, an die in den Beschwerdegrundsätzen der Sparda-Bank Nürnbeg eG hinterlegten Kontaktstelle: Sparda-Bank Nürnberg eG, Beschwerdemanagement, Eilgutstraße 9, 90443 Nürnberg, 0911/6000 8000, beschwerdemanagement@sparda-n.de, gerichtet werden.

11. Suchtprävention
Hilfe und Beratung zum Thema Suchtprävention finden Sie unter : www.bzga.de, www.gluecksspielsucht.de und www.forum-gluecksspielsucht.de

12. Genehmigungsbehörde und Datum der ausgestellten Erlaubnis
Die Spielgenehmigung für den Gewinn-Sparen-Verein Sparda-Bank Nürnberg eG wird erteilt von der zuständigen Erlaubnisbehörde:
Regierung der Oberpfalz
Sachgebiet 10 – Sicherheit und Ordnung
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
Tel.: 0941/5680-218
Fax: 0941/5680-217

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