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Es ist nicht immer einfach, sich über das Thema "Erben & Vererben" Gedanken zu machen. Gerne unterstützen wir dich in deinen Fragen rund um das Thema Vererben und helfen selbstverständlich auch den Angehörigen, wenn es um die Nachlassabwicklung und um das damit verbundene Erbe geht.
Verwandtschaftsgrad | Freibetragshöhe |
---|---|
Ehepartner / Eingetragener Lebenspartner | 500.000 € |
Kinder / Stiefkinder | 400.000 € |
Enkel | 200.000 € |
Eltern & Großeltern | 100.000 € |
Sonstige | 20.000 € |
Die Sterbeurkunde wird vom Standesamt des Ortes beziehungsweise des Bezirks, in dem der Betroffene verstorben ist, ausgestellt.
Für die Nachlassmeldung ist generell kein Termin notwendig, jedoch empfehlen wir dir, ein Beratungsgespräch mit uns zu vereinbaren, damit wir die Angelegenheit in Ruhe besprechen, sowie offene Fragen klären können.
Gerne kannst du einen Termin über unsere Webseite oder auch über unseren Telefonservice 0911/6000 8000 vereinbaren.
Die Dauer der Abwicklung kann variieren und hängt von der Komplexität des Nachlasses sowie der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. In der Regel kann es mehrere Wochen dauern.
Ja, das Nachlassgericht informiert die Erben, die aufgrund der gesetzlichen Erbfolge oder des Testaments infrage kommen, über die mögliche Erbschaft.
Sich im Trauerfall um eine Immobilie kümmern zu müssen, ist eine zusätzliche Belastung. Trotzdem solltest Du möglichst zeitnah klären, ob das Objekt verschuldet ist, und die Immobilie besichtigen, auch wenn sie weiter entfernt liegt. Denn als Erbe besteht eine Frist von sechs Wochen, um eine Erbschaft auszuschlagen.
Wird das Erbe angenommen, musst Du Dich als neuer Eigentümer um alle Angelegenheiten rund um die Immobilie kümmern. Gerne stehen dir unsere Kollegen der SpardaImmobilienWelt* rund um das Thema Immobilie zur Verfügung.
Nach dem Tod läuft das Konto ganz normal weiter. Lastschriften werden somit weiterhin ausgeführt und das Konto kann ggfs. bei Ausbleiben des Gehalts oder der Rente ins Minus laufen. Sollte nach dem Tod niemand eine Bankvollmacht für das Konto besitzen, werden hinterlegte Daueraufträge von uns gelöscht.Bitte beachte zudem, dass je nach Sterbedatum, die Rentenstelle eine Rückbuchung der Rente vornehmen kann.
Sollte nach dem Tod niemand eine Bankvollmacht für das Konto besitzen, werden hinterlegte Daueraufträge von uns gelöscht.
Wir empfehlen die Einrichtung einer Vollmacht, welche jederzeit am Schalter eingerichtet werden kann.
Ja, du kannst Vorsorgemaßnahmen treffen, indem du eine Bankvollmacht für den Todesfall erstellst. Diese Vollmacht ermöglicht es einer von dir bestimmten Person, nach deinem Tod auf dein Konto zuzugreifen.
Eine Pflicht hierfür besteht nicht. Die Aufsetzung, die Beglaubigung und die Verwahrung eines Testaments kann bei Wunsch auch durch einen Notar erfolgen. Ohne Testament oder Erbvertrag entscheidet die gesetzlich Erbreihenfolge, welcher Angehörige wie viel erben wird.
Gemeinschaftskonten können im Todesfall eines Kontoinhabers in der Regel für einige Monate von dem überlebenden Kontoinhaber weitergeführt werden. Eine Umschreibung des Kontos ist bei uns leider nicht möglich. Gerne unterstützen wir dich bei der Umstellung des Kontos.
Wenn mehrere Erben vorhanden sind, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Diese muss gemeinsam über die Verteilung und Verwaltung des Nachlasses entscheiden. Entscheidungen müssen in der Regel einstimmig getroffen werden. Die Aufteilung des Nachlasses erfolgt entweder nach den gesetzlichen Erbfolgeregeln oder gemäß den Bestimmungen im Testament des Verstorbenen. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge.
Erben müssen die Erbschaftssteuer beachten, die auf geerbte Vermögenswerte, einschließlich Bankkonten, anfallen kann. Eine Tabelle mit den genauen Angaben findest du hier.
Bitte wende dich bei Steuerfragen an das Nachlassgericht oder das zuständige Wohnsitzfinanzamt.
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