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Du hast noch keine Online-Banking Zugänge von uns erhalten? Bitte fülle die Vereinbarung über das Online-Banking vollständig aus und lass uns diese zukommen.
Deine Zugänge werden dir dann schnellstmöglich auf dem Postweg zugestellt.
Als Sparer oder Anleger musst du auf deine Kapitaleinkünfte eine Abgeltungssteuer zahlen. Ohne Freistellungsauftrag sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, 25% deiner Zinserträge zzgl. Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt abzuführen. So kannst du den automatischen Steuerabzug zum Jahresende vermeiden: Erträge bis zur Höhe des Sparerfreibetrages können von der Abgeltungssteuer freigestellt werden. Als Sparer kann hierbei jeder über einen Freibetrag von 1.000 Euro jährlich verfügen. Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnerschaften stehen jedoch bei einer Zusammenveranlagung 2.000 Euro zu. Deinen Freistellungsauftrag kannst du in deiner Filiale einrichten oder ändern lassen.
Wie erteile ich meiner Vertrauensperson eine Bankvollmacht?
Um eine Vollmacht einrichten zu können, benötigen wir sowohl von dir als auch von der Person deiner Wahl einen aktuell gültigen Personalausweis/Reisepass. Zudem ist eine Unterschrift von dir als Kontoinhaber und von deinem Bevollmächtigten erforderlich. Solltest du ein Gemeinschaftskonto führen, benötigen wir außerdem den Ausweis und die Unterschrift des zweiten Kontoinhabers. Natürlich kannst du eine Bankvollmacht auch vor Ort in einer unserer Filialen erteilen. Dazu musst du keinen Termin ausmachen. Bitte bringe zudem die Person mit, welcher du eine Vollmacht erteilen möchtest.
Welche Arten von Vollmachten gibt es?
a.) Vollmacht (Kunde)
Diese Art von Vollmacht gilt für alle Konten einer Kundennummer und ist ab sofort und auch über den Tod hinaus gültig. Somit kann sich der Bevollmächtigte während deiner Lebzeit sowie auch im Falle deines Todes um deine Bankgeschäfte kümmern.
b.) Vollmacht auf den Todesfall
Damit sich deine Nachkommen bzw. Erben um dein Bankkonto kümmern und ordnungsgemäß auflösen können, ist es auch möglich, eine Vollmacht auszustellen, die erst nach deinem Tod greift.
c.) Vollmacht (Konto)
Wenn du nicht möchtest, dass dein Bevollmächtigter Zugriff auf alle deine Konten erlangt, ist es auch möglich, eine Vollmacht auszustellen, welche nur für ein bestimmtes Konto gültig ist. Hierbei ist zu beachten, dass deine Vertrauensperson nach deinem Ableben nicht die komplette Bankverbindung verwalten bzw. auflösen kann. Hierfür wird eine weiterführende Erblegitimation (Erbschein/Testament/Haftungserklärung) benötigt.
Die ersten Schritte sind gemacht, du hast deinen Darlehensvertrag unterschrieben. Wie geht es nun weiter? Deine Kreditauszahlungen kannst du ganz bequem von Zuhause aus mittels Smartphone/Tablet bzw. PC/Laptop online vornehmen.
Wir zeigen dir hier Schritt für Schritt, wie du deinen Auszahlungsauftrag ganz einfach digital bei uns einreichen kannst. Anbei findest du außerdem ein Merkblatt zu den wichtigsten Themen:
Alle Formulare und Vereinbarungen rund ums Thema Wertpapiergeschäft beim GENO Broker.
Auf S. 6 findest du das Gewinnspar-Formular:
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