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Dein Gespräch zum Modernisierungs-Check kannst du mit jedem unserer Finanzierungsspezialisten vereinbaren. Der Modernisierungs-Check kann in allen unseren Filialen durchgeführt werden.
Wir fragen dich nach ein paar Basisdaten zu deiner Immobilie. Hast du bereits Sanierungsmaßnahmen vorgenommen? Wenn ja, welche und wann wurden diese ausgeführt? Welches Heizsystem verwendest du aktuell und wie alt ist es? Bitte bring zum Modernisierungs-Check auch deine letzte Energiekostenabrechnung mit. Unsere Spezialisten bewerten deinen aktuellen Energieverbrauch. Sie nehmen eine erste Bestandsanalyse vor und überschlagen die Kosten für unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen.
Alle baulichen Maßnahmen, die den Energiebedarf deiner Immobilie senken. Insbesondere sind das:
• Die Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dach, Kellerdecke)
• Der Einbau einer neuen Heizung, die den Ansprüchen des Gebäudeenergiegesetzes entspricht (das muss nicht unbedingt eine Wärmepumpe sein)
• Der Austausch von Fenstern und Außentüren
• Der Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
• Der Einbau einer thermischen Solaranlage oder einer Photovoltaikanlage
In der Regel schon! Natürlich kommt es darauf an, wie die Bausubstanz deiner Immobilie ist. Wenn du dir einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lässt, siehst du schnell, ob sich die Energetische Sanierung für dich lohnt und in welchem Zeitraum sich deine Investitionen amortisieren.
Bedenke bei deinen Überlegungen auch, dass fossile Energien in der Zukunft auf alle Fälle teurer werden. Auch wenn sich
von dir geplante Maßnahmen erst in ein paar Jahren bezahlt machen, „rentieren“ sie sich für die Umwelt sofort! Jede
eingesparte Kilowattstunde Energie kommt dem Klima zugute.
Und noch eines: Wenn deine Immobilie energetisch auf einem guten Stand ist, lässt sie sich bei Bedarf auch gut verkaufen.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt seit 2020 und wurde seither mehrfach überarbeitet. Es sieht für alle Eigentümer von
Ein- oder Zweifamilienhäusern mehrere verpflichtende Sanierungsmaßnahmen vor. So muss z. B. bei Häusern, die vor dem 01.02.2002 gebaut und dann gekauft oder geerbt wurden, die obere Geschossdecke zum Dachboden hin oder das Dach gedämmt werden. Grundsätzlich müssen auch alle Heizkessel ausgetauscht werden, die vor dem 31.12.1990 installiert wurden. Später installierte Heizungen müssen nach 30 Jahren Betriebszeit erneuert werden, es sei denn es wurden Niedrigtemperatur- oder Brennwertkessel eingebaut.
Ausnahmen von der Pflicht zum energetischen Sanieren gibt es vor allem für Eigentümer, die ihr Haus schon seit Jahrzehnten selbst bewohnen. Beim Eigentümerwechsel greift dann aber die Sanierungspflicht. Das betrifft sowohl Käufer als auch Erben.
Durch die „EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ ist davon auszugehen, dass die Sanierungspflicht in naher Zukunft erweitert wird. Aktuell werden Gebäude in Deutschland in die Energieklassen A (beste) bis F (schlechteste) eingeteilt. Bis 2033, so die Richtlinie der EU, sollen Gebäude mindestens den Energieeffizienzstandard D erreichen.
Förderungen gibt es von der staatlichen Förderbank KfW und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Daneben stellt auch der Freistaat Bayern und eventuell auch deine Kommune unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel zur Energetischen Sanierung bereit. Das Thema ist sehr komplex und nicht leicht überschaubar. Wir empfehlen dir auf alle Fälle mit einem unserer zertifizierten Fördermittelberater zu sprechen. Er gibt dir Einblick in die infrage kommenden Fördertöpfe und unterstützt dich bei der Antragstellung.
Gefördert werden Komplettsanierungen und energetische Maßnahmen an einem Gebäude oder einer Wohnung. Hier sind ein paar Beispiele:
• Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Kellerdecke, Dach)
• Einbau wärmedämmender Fenster und Außentüren
• Neue Heizungsanlagen oder die Optimierung bestehender Heizungsanlagen
• Digitale Systeme zur Verbrauchsoptimierung (Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik)
Die Art der Fördermaßnahmen und deren Höhe unterliegen häufigen Änderungen. Auch stehen für manche Förderungen nur begrenzte Kontingente zur Verfügung. Dein Fördermittelberater ist immer auf dem neuesten Stand.
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