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Die wichtigsten Begriffe rund um die Finanzierung auf einen Blick und einfach erklärt.
Bei einer Anschlussfinanzierung wird ein bestehendes Darlehen durch ein neues abgelöst. Wenn das neue Darlehen bei der gleichen Bank aufgenommen wird, spricht man auch von einer Prolongation. Eine Umschuldung wird vorgenommen, wenn der Kreditgeber gewechselt wird.
Als Annuität bezeichnet man den Betrag, den der Kreditnehmer für sein aufgenommenes Darlehen jedes Jahr an die Bank zurückzahlen muss. Sie setzt sich aus den Zinsen und dem Tilgungsanteil zusammen. Zins und Tilgungssatz werden in Prozent des aufgenommenen Kreditbetrages (nominale Kreditsumme) ausgedrückt.
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Bevor ein Kreditinstitut einen Kredit vergibt, überprüft es, wie wertvoll die Immobilie überhaupt ist. Damit geht es auf Nummer sicher, dass die Rückzahlung des Darlehens auch für den Fall gesichert ist, dass der Kreditnehmer seine laufenden Zins- und Tilgungszahlungen nicht mehr erfüllen kann und der Kredit durch den Verkauf beziehungsweise die Versteigerung des Objektes zurückgezahlt werden muss. Bei der so genannten Beleihungsprüfung wird deshalb ein Betrag ermittelt, der durch den Wert der Immobilie langfristig abgedeckt ist. Anders als beim Verkehrswert muss der Beleihungswert ungefähr 30 Jahre lang Bestand haben - so lange läuft in der Regel eine Baufinanzierung. Den Beleihungswert ermittelt das Kreditinstitut entweder selbst oder es beauftragt einen Gutachter.
(auch Bereitstellungsprovision genannt) Entgelt für die vom Kreditinstitut bereitgestellten und vom Darlehensnehmer noch nicht in Anspruch genommenen Darlehen oder Teile davon.
Der effektive Jahreszins oder genauer der effektive Jahreszinssatz beziffert die jährlichen und auf die nominale Kredithöhe bezogenen Kosten von Krediten. Er wird in Prozent der Auszahlung angegeben. Bei Krediten, deren Zinssatz oder andere preisbestimmende Faktoren sich während der Laufzeit ändern können, wird er als anfänglicher effektiver Jahreszins bezeichnet.
Unter Eigenleistung versteht man die persönliche Arbeitsleistung, die für den Bau oder Ausbau einer Immobilie eingesetzt wird und somit entsprechende Handwerkerlohnkosten einspart. Eigenleistungen können durch den Bauherrn selbst, aber auch durch seine Angehörigen, Nachbarn, Arbeitskollegen oder Bekannte erbracht werden. Die Höhe der Eigenleistung wird vielfach von den Bauherrn überschätzt. Sie setzt auch die fachliche Qualifikation voraus.
Eigenkapital bezeichnet alle Vermögenswerte, die in eine Finanzierung eingebracht werden. Hierzu zählen beispielsweise Bargeld, Spareinlagen oder Grundstücke.
Grundpfandrecht, mit dem ein Grundstück zur Sicherung eines Kredits durch Eintragung im Grundbuch belastet wird. Durch die Grundschuld wird der Kreditgeber berechtigt, auf das Beleihungsobjekt bei Nichterfüllung der Kreditrückführung Zugriff zu nehmen. In den vergangenen Jahren hat die Grundschuld als Sicherungsinstrument die vorher übliche Hypothek weitgehend verdrängt.
Als monatliche Rate wird der Betrag bezeichnet, den der Darlehensnehmer jeden Monat für Zins und Tilgung nach Inanspruchnahme des Kredits zurückzahlt. Die Bank wird im Rahmen der Bonitätsprüfung ermitteln, ob der Darlehensnehmer diese monatliche Belastung voraussichtlich leisten kann. D. h., ob er nach Abzug der Kreditrate von seinem ihm monatlich netto zur Verfügung stehenden Einkommen genug finanzielle Freiräume hat, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Höhe der Mittel für den Lebensunterhalt richtet sich nach der individuellen Situation des Darlehensnehmers: Familienstand, Anzahl der Kinder, laufende Haushaltskosten, sonstige Verbindlichkeiten etc.
Zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht getilgter (zurückgezahlter) Teil eines Darlehens. Die Höhe der jeweiligen Restschuld kann anhand eines Tilgungsplans festgestellt werden.
Als Sondertilgung bezeichnet man die Möglichkeit zur Tilgung, die über die im Kreditvertrag vorher vereinbarten Leistungsraten hinausgeht. Werden Sondertilgungen vertraglich vereinbart, besteht die Möglichkeit kalenderjährlich bis zu dem vereinbarten Betrag zusätzliche Tilgungen zu leisten.
Als Tilgung bezeichnet man die regelmäßige, gleichbleibende Leistung (Annuität) des Kreditnehmers zur Rückführung der Forderung. Die Verrechnung der Leistung erfolgt taggenau. Einzelheiten werden in den Darlehensbedingungen der jeweiligen Bank erläutert.
Der Verkehrswert setzt sich wie folgt zusammen: Bei Eigentumswohnungen – Preis je qm Wohnfläche mal Wohnfläche plus Stellplatz. Bei Einfamilienhäusern – Grundstückspreis plus Wert des Wohnhauses. Die Überprüfung des angegebenen Verkehrswertes findet anhand der von der Bank benötigten Unterlagen statt und ist Voraussetzung für eine Finanzierungszusage.
Als Sollzinsbindung bezeichnet man den Zeitraum, für den die Konditionen zwischen dem Kreditnehmer und Kreditgeber festgeschrieben werden. Die Sollzinsbindung hat gegenüber dem variablen Zins den Vorteil, dass der Kreditnehmer seine finanzielle Belastung langfristig gleichbleibend kalkulieren kann. In einer Niedrigzinsphase ist es sinnvoll, sich den aktuell niedrigen Zins durch langfristige Sollzinsbindung zu sichern.
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