0) Bedingungen zur Auszahlung der Neukundenprämie in Höhe von 150 € bei Eröffnung eines Girokontos (Online, Klassik oder Wertvoll):
Der Neukunde wird Mitglied der Sparda-Bank und führt das neue Girokonto dauerhaft zur Abwicklung laufender Ein- und Ausgänge. Spätestens 4 Monate nach der Kontoeröffnung sind mindestens zwei regelmäßige Geldeingänge ab mindestens 500 € auf dem Konto eingegangen. Der Neukunde tätigt innerhalb der ersten 3 Monate mindestens 9 Transaktionen (z. B. Überweisung, Ein- und Auszahlung, Zahlung per Lastschrift). Außerdem erteilt uns der Neukunde bei der Kontoeröffnung die Einwilligung zum Erhalt von Angeboten und Empfehlungen per Brief, E-Mail und Telefon und widerruft diese bis zum Erhalt der Prämie nicht. Die Auszahlung der 150 € Neukunden-Prämie erfolgt im 4. Monat nach Kontoeröffnung auf das neue Girokonto, wenn alle Bedingungen erfüllt sind.
1) Mind. 3 Transaktionen im Monat + Zustimmung zum Erhalt von Angeboten per E-Mail und Brief.
2) Gebühr pro Kontoinhaber. Ausgabe einer Mastercard® (Kreditkarte) ab 18 Jahren und nach Bonitätsprüfung. Nur in Verbindung mit einer Mitgliedschaft möglich.
3) Gebühr pro Kontoinhaber. Ausgabe einer aufladbare Mastercard® BasicCard (Debitkarte) ist ab 12 Jahren möglich.
4) Eigene Geldausgabeautomaten / CashPool / BankCard ServiceNetz der Genossenschaftlichen Finanzgruppe (kostenfreie Nutzung möglich bei Eröffnung des Girokontos oder Wechsel des Kontomodells ab dem 02.04.2024)
5) Zinsbelastungsperiode vierteljährlich. Eine Kontoüberziehung kann nur ab 18 Jahren und nach Bonitätsprüfung eingeräumt werden. Sie ist nur in Verbindung mit einer Mitgliedschaft möglich. Kontoüberziehung ist die von der Bank vorübergehend geduldete Kontoüberziehung des laufenden Kontos ohne eingeräumte Kontoüberziehung oder über die eingeräumte Kontoüberziehung hinaus. Der veränderliche Sollzinssatz für geduldete Kontoüberziehung liegt bei 13,357 % p.a..
6) Mitgliedschaft Voraussetzung bei Inanspruchnahme Privatkredit, Mastercard® (Kreditkarte) ab 18 Jahren, Kontoüberziehung.